HINWEISE
zu Hygiene- Infektionsvorschriften
(Stand Oktober 2020 in NRW)
1. Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer
Atemwegserkrankung aufweisen, müssen von der Beförderung ausgeschlossen
werden.
2. Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf,
ist der betroffene Fahrgast von anderen Personen zu isolieren.
Der Betroffene muss sobald wie möglich die Busreise abbrechen.
Insbesondere muss jeglicher Kontakt zu anderen Personen vermieden
werden und ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden.
3. Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder
desinfizieren. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.)
ist zu verzichten.
Beim Zustieg oder Ausstieg ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen
Personen einzuhalten.
4. Jeder Fahrgast erhält einen zugewiesenen Sitzplatz.
Ein anderer Sitzplatz darf durch den Fahrgast während der gesamten Dauer
der Beförderung, die erst mit dem Erreichen des Fahrtzieles endet,
nicht eingenommen werden.
5. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
a) beim Zustieg in das Fahrzeug
b) beim Verlassen des Fahrzeugs
c) beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
Auf unseren Fahrten werden die vorgesehenen Mindestabstände eingehalten.
Sie sind daher nicht verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Um die Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten sicherzustellen, sind die Busunternehmen gemäß §2a CoronaSCHVO in der ab 30.05.2020 gültigen Fassung verpflichtet
Name, Adresse und Telefonnummer der Fahrgäste sowie den Zeitraum des Aufenthaltes im Bus (Datum, Beginn- und Endzeit)
schriftlich zu erfassen, und diese Daten für vier Wochen aufzubewahren.
Fahrgäste, die mit der Datenerhebung nicht einverstanden sind,
sind von der Beförderung auszuschließen.
Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von
vier Wochen vollständig zu vernichten
Die Daten sind im Bedarfsfall der zuständigen Behörde auf Verlangen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.